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   BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 46.20   

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BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 46.20 (https://dejure.org/2021,36185)
BVerwG, Entscheidung vom 07.09.2021 - 1 C 46.20 (https://dejure.org/2021,36185)
BVerwG, Entscheidung vom 07. September 2021 - 1 C 46.20 (https://dejure.org/2021,36185)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io
  • milo.bamf.de

    AufenthG 2004, § 11 Abs 3; GG, Art 3 Abs 1; AsylG, § 34; AufenthG 2004, § 60a
    Guinea: Revision erfolgreich; aufgenommene Berufsausbildung und erworbene Deutschkenntnisse bei Bemessung von Einreise- und Aufenthaltsverbot nicht zu berücksichtigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Revision eines guineischen Staatsangehorigen gegen die Ablehnung seines Asylantrags im Hinblick auf eine von ihm aufgenommene qualifizierte Berufsausbildung gegen die Befristung des unter der aufschiebenden Bedingung seiner Abschiebung ergangenen Einreise- und ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Befristung eines abschiebungsbedingten Einreise- und Aufenthaltsverbots bei Berufsausbildung während des asylgerichtlichen Verfahrens

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Befristung eines abschiebungsbedingten Einreise- und Aufenthaltsverbots bei Berufsausbildung während des asylgerichtlichen Verfahrens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufsausbildung - und die Befristung eines abschiebungsbedingten Einreiseverbots

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (29)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2003 - 11 S 59/03

    Befristung der Wirkung einer Abschiebung; unerlaubte Wiedereinreise

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 46.20
    Mit diesem verfolgt der Gesetzgeber gewichtige spezial- und generalpräventive Zwecke, die im Übrigen für das ausweisungsbedingte und für das abschiebungsbedingte Einreiseverbot je gesondert zu bestimmen sind (vgl. bereits VGH Mannheim, Urteil vom 26. März 2003 - 11 S 59/03 - InfAuslR 2003, 333 ).

    Er bezweckt zudem, dem Interesse des Ausländers an einer "angemessenen Rückkehrperspektive" bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen Rechnung zu tragen (Hailbronner, in: Hailbronner, Ausländerrecht, Stand August 2021, § 11 AufenthG Rn. 4), weshalb zwar weder die Gründe für die Beendigung eines vormals bestehenden Aufenthaltsrechts noch die Erfüllung der Voraussetzungen für die Erteilung eines neuerlichen Aufenthaltstitels, wohl aber das Gewicht des individuellen Interesses, sich wieder im Bundesgebiet aufhalten zu dürfen, bei der Bemessung der Frist zu berücksichtigen ist (VGH Mannheim, Urteil vom 26. März 2003 - 11 S 59/03 - InfAuslR 2003, 333 ).

    Die Prüfung von dessen Aufenthaltsvoraussetzungen ist vielmehr dem nach Ablauf der Sperrfrist durchzuführenden Visum- bzw. Aufenthaltstitelverfahren vorzubehalten (VGH Mannheim, Urteil vom 26. März 2003 - 11 S 59/03 - InfAuslR 2003, 333 ).

  • BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16

    Abschiebung; Abwägung; Asylberechtigter; Ausweisung; Ausweisungsinteresse;

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 46.20
    Sie ist insbesondere als Anfechtungsklage im Sinne des § 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO statthaft (in diesem Sinne bereits BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2017 - 1 C 28.16 - BVerwGE 159, 270 Rn. 42).

    Die Befristung eines in § 11 Abs. 1 AufenthG in der bis zum 20. August 2019 geltenden Fassung noch vorgesehenen gesetzlichen Einreiseverbots für den Fall der Abschiebung, das mit der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger so nicht vereinbar war, ist nach der Rechtsprechung des Senats unionsrechtskonform regelmäßig als konstitutiver Erlass eines Einreiseverbots von bestimmter Dauer auszulegen (BVerwG, Urteil vom 21. August 2018 - 1 C 21.17 - BVerwGE 162, 382 Rn. 28; ferner BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2017 - 1 C 28.16 - BVerwGE 159, 270 Rn. 42 und Beschluss vom 13. Juli 2017 - 1 VR 3.17 - Buchholz 402.242 § 58a AufenthG Nr. 5 Rn. 72).

  • BVerwG, 25.01.2018 - 1 C 7.17

    Ausländerbehörden sind für die Aufhebung eines vom Bundesamt angeordneten

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 46.20
    Wird die qualifizierte Berufsausbildung erst nach dem vorbezeichneten für die Beurteilung der Sachlage im asylgerichtlichen Verfahren maßgeblichen Zeitpunkt abgeschlossen, so ist der Ausländer darauf verwiesen, nach Maßgabe des § 11 Abs. 4 Satz 1 AufenthG die Verkürzung der Frist des Einreise- und Aufenthaltsverbots bei der dann zuständigen Ausländerbehörde (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2018 - 1 C 7.17 - Buchholz 402.242 § 11 AufenthG Nr. 16 Rn. 12) zu beantragen.
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 46.20
    Rechtsänderungen, die nach der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts eintreten, sind zu berücksichtigen, wenn das Tatsachengericht - entschiede es anstelle des Revisionsgerichts - sie seinerseits zu berücksichtigen hätte (BVerwG, Urteil vom 21. September 2007 - 10 C 8.07 - BVerwGE 129, 251 Rn. 19).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 46.20
    Da es sich hier um eine asylrechtliche Streitigkeit im Sinne des § 83c AsylG handelt, müsste das Tatsachengericht seiner Entscheidung, wenn es diese nunmehr träfe, die aktuelle Rechtslage zugrunde legen, soweit nicht hiervon eine Abweichung aus Gründen des materiellen Rechts geboten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 Rn. 12).
  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 46.20
    Bei der Gewichtung einer an schutzwürdige Bindungen anknüpfenden Rückkehrperspektive sind dabei neben der Festigkeit der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen an das Bundesgebiet auch die Stärke der Bindungen an das Herkunftsland zu berücksichtigen (vgl. EGMR, Urteil vom 2. August 2001 - Nr. 54273/00, Boultif - Rn. 48; EGMR , Urteile vom 18. Oktober 2006 - Nr. 46410/99, Üner - Rn. 57 f. und vom 23. Juni 2008 - Nr. 1638/03, Maslov - Rn. 71 und 73 und EGMR, Urteile vom 25. März 2010 - Nr. 40601/05, Mutlag - Rn. 54 und vom 13. Oktober 2011 - Nr. 41548/06, Trabelsi - Rn. 55; ferner BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2009 - 1 C 40.07 - BVerwGE 133, 72 Rn. 20).
  • EGMR, 23.06.2008 - 1638/03

    Maslov ./. Österreich

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 46.20
    Bei der Gewichtung einer an schutzwürdige Bindungen anknüpfenden Rückkehrperspektive sind dabei neben der Festigkeit der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen an das Bundesgebiet auch die Stärke der Bindungen an das Herkunftsland zu berücksichtigen (vgl. EGMR, Urteil vom 2. August 2001 - Nr. 54273/00, Boultif - Rn. 48; EGMR , Urteile vom 18. Oktober 2006 - Nr. 46410/99, Üner - Rn. 57 f. und vom 23. Juni 2008 - Nr. 1638/03, Maslov - Rn. 71 und 73 und EGMR, Urteile vom 25. März 2010 - Nr. 40601/05, Mutlag - Rn. 54 und vom 13. Oktober 2011 - Nr. 41548/06, Trabelsi - Rn. 55; ferner BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2009 - 1 C 40.07 - BVerwGE 133, 72 Rn. 20).
  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 27.16

    Aufenthaltsbeendigung; Aufhebung; Ausweisung; Befristung; Bescheidungsurteil;

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 46.20
    a) Die Befristung eines unter der aufschiebenden Bedingung einer Abschiebung des Ausländers erlassenen Einreise- und Aufenthaltsverbots vollzieht sich - der Bestimmung der Geltungsdauer eines an eine Ausweisung anknüpfenden Einreise- und Aufenthaltsverbots im Grundsatz vergleichbar (vgl. insoweit BVerwG, Urteile vom 10. Juli 2012 - 1 C 19.11 - BVerwGE 143, 277 Rn. 42 und vom 22. Februar 2017 - 1 C 27.16 - BVerwGE 157, 356 Rn. 23) - in zwei Schritten.
  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 46.20
    bb) Entsprechendes gilt für Ausländer, die den verfassungs- und völkerrechtlichen Schutz sogenannter faktischer Inländer (vgl. hierzu BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 - NVwZ 2017, 229 Rn. 19 ff.; EGMR, Urteile vom 20. Dezember 2018 - Nr. 18706/16, Cabucak -, vom 9. April 2019 - Nr. 23887/16, I.M. - und Entscheidung vom 20. November 2018 - Nr. 16711/15, Mohammad - OVG Bremen, Urteil vom 15. November 2019 - 2 B 243/19 - juris Rn. 24 f.) genießen.
  • EGMR, 02.08.2001 - 54273/00

    BOULTIF v. SWITZERLAND

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 46.20
    Bei der Gewichtung einer an schutzwürdige Bindungen anknüpfenden Rückkehrperspektive sind dabei neben der Festigkeit der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen an das Bundesgebiet auch die Stärke der Bindungen an das Herkunftsland zu berücksichtigen (vgl. EGMR, Urteil vom 2. August 2001 - Nr. 54273/00, Boultif - Rn. 48; EGMR , Urteile vom 18. Oktober 2006 - Nr. 46410/99, Üner - Rn. 57 f. und vom 23. Juni 2008 - Nr. 1638/03, Maslov - Rn. 71 und 73 und EGMR, Urteile vom 25. März 2010 - Nr. 40601/05, Mutlag - Rn. 54 und vom 13. Oktober 2011 - Nr. 41548/06, Trabelsi - Rn. 55; ferner BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2009 - 1 C 40.07 - BVerwGE 133, 72 Rn. 20).
  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

  • BVerwG, 13.07.2017 - 1 VR 3.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder; Islamischer Staat; Islamismus; Salafismus;

  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2019 - 11 S 2996/19

    Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage gegen ein an eine Abschiebung

  • BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07

    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem

  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 21.17

    Fehlende Anordnung eines Einreiseverbots führt nicht zur Rechtswidrigkeit der

  • EGMR, 13.10.2011 - 41548/06

    Ausweisung straffälliger "Ausländer": Einmal Strafe ist genug

  • EGMR, 09.04.2019 - 23887/16

    I.M. c. SUISSE

  • EGMR, 20.12.2018 - 18706/16

    In Deutschland geborener Straftäter darf abgeschoben werden

  • OVG Niedersachsen, 06.05.2020 - 13 LB 190/19

    Streit um die Rechtmäßigkeit eines Einreise- und Aufenthaltsverbots nach

  • VGH Bayern, 28.11.2016 - 11 ZB 16.30463

    Rechtmäßigkeit der Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots auf 30

  • EGMR, 25.03.2010 - 40601/05

    Rechtssache M. gegen DEUTSCHLAND

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2019 - 6 A 10042/18

    Einreise- und Aufenthaltsverbot; Befristung; Ermessen

  • VGH Bayern, 14.11.2019 - 13a B 19.31153

    Kein Abschiebungsschutz für einen jungen arbeitsfähigen Mann (Afghanistan)

  • VGH Bayern, 06.04.2017 - 11 ZB 17.30317

    Berufsschulausbildung stellt bei der Befristungsentscheidung keinen zu

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 8 ME 146/20

    Abänderungsverfahren; Aufenthaltsverbot; aufschiebende Wirkung; Ausweisung;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.05.2017 - 1 LZ 254/17

    Zulässigkeit der standardisierten Festsetzung der Befristung des Einreise- und

  • OVG Bremen, 15.11.2019 - 2 B 243/19
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.01.2019 - 3 LA 189/18

    Bemessung der Befristungsentscheidung

  • EGMR, 20.11.2018 - 16711/15

    MOHAMMAD v. DENMARK

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2022 - 9 A 322/19

    Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots in Bezug auf den Irak;

    Hinsichtlich des Klägers zu 1. ist das Einreise- und Aufenthaltsverbot im maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Senat, vgl. BVerwG, Urteil vom 7. September 2021 - 1 C 46.20 -, juris Rn. 12, jedoch ermessensfehlerhaft und daher rechtswidrig und verletzt diesen in seinen Rechten.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 7. September 2021 - 1 C 46.20 -, juris Rn. 14, 23 ff.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 7. September 2021 - 1 C 46.20 -, juris Rn. 10.

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2022 - 4 LB 20/19

    Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei Flucht aus Heimatland

    Die behördlich erfolgte Befristung des gesetzlichen Einreiseverbots gemäß § 11 Abs. 1 AufenthG in der bis zum 20. August 2019 geltenden Fassung ist jedoch unionsrechtskonform regelmäßig als konstitutiver Erlass eines Einreise- und Aufenthaltsverbots von bestimmter Dauer auszulegen (BVerwG, Urt. v. 7.9.2021 - 1 C 46.20 -, juris Rn. 10; Urt. v. 21.8.2018 - 1 C 21.17 -, juris Rn. 25 und 28; Urt. v. 27.7.2017 - 1 C 28.16 -, juris Rn. 42 und Beschl. v. 13.7.2017 - 1 VR 3.17 -, juris 72).

    Ein Ermessensfehler bei der Befristung führt zur Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbots insgesamt, das dann im Regelfall ermessensfehlerfrei neu erlassen werden darf (BVerwG, Urt. v. 7.9.2021 - 1 C 46.20 -, juris Rn. 10).

  • VG München, 15.06.2023 - M 10 K 18.31956

    Senegal: Sicherer Herkunftsstaat; Staatlicher Schutz; Gesichertes Existenzminimum

    Damit handelt es sich um einen einheitlichen, auch in sich nicht teilbaren belastenden Verwaltungsakt (BVerwG, U.v. 7.9..2021 - 1 C 46/20 - juris Rn. 10 m.w.N.), der mit der Anfechtungsklage anzugreifen ist.

    Ein Ermessensfehler bei der Befristung führt zur Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbots insgesamt, das dann im Regelfall ermessensfehlerfrei neu erlassen werden darf (BVerwG, U.v. 7.9.2021 - 1 C 46/20 - juris Rn. 10).

    Eine solche Fristsetzung ist nicht geeignet, den Vorrang der freiwilligen Ausreise vor der Abschiebung zu fördern und damit ermessensfehlerhaft (vgl. BVerwG, U.v. 7.9.2021 - 1 C 46/20 - juris Rn. 16, VGH Mannheim, U.v. 15.03.2023 - A 10 S 2367/22 - BeckRS 2023, 4876 Rn. 21).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2022 - 4 LB 68/17

    Asylrecht: Rücküberstellung eines jungen alleinstehenden in Italien als

    BVerwG, Urt. v. 07.09.2021 - 1 C 46.20 -, juris.

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass es in einer Situation, die keine Besonderheiten gegenüber gleichgelagerten Fällen aufweist, keinen Bedenken begegnet, das abschiebungsbedingte Einreise- und Aufenthaltsverbot auf die Dauer von 30 Monaten zu befristen und damit den durch § 11 Abs. 3 Satz 2 AufenthG vorgegebenen Rahmen zur Hälfte auszuschöpfen, wenn in dem zu beurteilenden Einzelfall Umstände, die das gefahrenabwehrrechtlich geprägte Interesse an einem Fernhalten des Ausländers vom Bundesgebiet erhöhen, ebenso wenig erkennbar sind wie Umstände, die geeignet sind, das Gewicht dieses öffentlichen Interesses zu mindern (BVerwG, Urt. v. 07.09.2021 - 1 C 46.20 -, juris Rn. 18).

  • OVG Niedersachsen, 06.09.2022 - 11 LB 198/20

    Amnesty International; Ausreise, illegal; Baloch Republican Students

    Die behördlich erfolgte Befristung des gesetzlichen Einreiseverbots gemäß § 11 Abs. 1 AufenthG in der bis zum 20. August 2019 geltenden Fassung ist jedoch unionsrechtskonform regelmäßig als konstitutiver Erlass eines Einreise- und Aufenthaltsverbots von bestimmter Dauer auszulegen (BVerwG, Urt. v. 7.9.2021 - 1 C 46/20 - juris Rn. 10; Urt. v. 21.8.2018 - 1 C 21/17 - juris Rn. 25 und 28; Urt. v. 27.7.2017 - 1 C 28/16 - juris Rn. 42 und Beschl. v. 13.7.2017 - 1 VR 3/17 - juris Rn. 72).

    Ein Ermessensfehler bei der Befristung führt zur Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbots insgesamt, das dann im Regelfall ermessensfehlerfrei neu erlassen werden darf (BVerwG, Urt. v. 7.9.2021 - 1 C 46/20 - juris Rn. 10, m.w.N).

  • VG München, 27.11.2023 - M 10 K 17.47749

    Asylrecht (Gambia), Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und § 60 Abs. 7 Satz 1

    Die behördlich erfolgte Befristung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots gemäß § 11 Abs. 1 AufenthG in der bis zum 20. August 2019 geltenden Fassung ist jedoch unionsrechtskonform regelmäßig als konstitutiver Erlass eines Einreise- und Aufenthaltsverbots von bestimmter Dauer auszulegen (vgl. BVerwG, U.v. 7.9.2021 - 1 C 46.20 - juris Rn. 10; U.v. 21.8.2018 - 1 C 21.17 - juris Rn. 25 und 28; U.v. 27.7.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 42 und B.v. 13.7.2017 - 1 VR 3.17 - juris Rn. 72).

    Ein Ermessensfehler bei der Befristung führt zur Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbots insgesamt, das dann im Regelfall ermessensfehlerfrei neu erlassen werden darf (vgl. BVerwG, U.v. 7.9.2021 - 1 C 46.20 - juris Rn. 10 m.w.N.).

  • VG München, 10.11.2022 - M 10 K 17.45586

    Trotz schwerer Verletzung eines Polizisten keine Inhaftierungsgefahr in Gambia

    Die behördlich erfolgte Befristung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots gemäß § 11 Abs. 1 AufenthG in der bis zum 20. August 2019 geltenden Fassung ist jedoch unionsrechtskonform regelmäßig als konstitutiver Erlass eines Einreise- und Aufenthaltsverbots von bestimmter Dauer auszulegen (BVerwG, U.v. 7.9.2021 - 1 C 46.20 - juris Rn. 10; U.v. 21.8.2018 - 1 C 21.17 - juris Rn. 25 und 28; U.v. 27.7.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 42 und B.v. 13.7.2017 - 1 VR 3.17 - juris Rn. 72).

    Ein Ermessensfehler bei der Befristung führt zur Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbots insgesamt, das dann im Regelfall ermessensfehlerfrei neu erlassen werden darf (BVerwG, U.v. 7.9.2021 - 1 C 46.20 - juris Rn. 10 m.w.N.).

  • VG Gießen, 10.08.2022 - 1 K 3131/19

    Guinea: Hinreichender interner Schutz vor Dritten

    Sind Umstände, die das gefahrenabwehrrechtlich geprägte Interesse an einem Fernhalten des Ausländers vom Bundesgebiet erhöhen, ebenso wenig erkennbar wie Umstände, die geeignet sind, das Gewicht dieses öffentlichen Interesses zu mindern, so begegnet es in einer Situation, die keine Besonderheiten gegenüber gleichgelagerten Fällen aufweist, keinen Bedenken, das abschiebungsbedingte Einreise- und Aufenthaltsverbot auf die Dauer von 30 Monaten zu befristen (BVerwG, Urteil vom 07.09.2021 - 1 C 46.20, juris Rn. 18).

    Einer angemessenen Rückkehrperspektive bedürfen im Lichte des Schutzes des Familienlebens insbesondere Ausländer, die im Bundesgebiet in familiärer Lebensgemeinschaft mit einem deutschen oder einem ausländischen langfristig aufenthaltsberechtigten Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährigen ledigen Kind leben oder eine sozial-familiäre Beziehung mit einem solchen minderjährigen ledigen Kind pflegen (BVerwG vom 07.09.2021, a. a. O., Rn. 19 f.).

  • VG Düsseldorf, 07.01.2022 - 22 L 2222/21

    Gewöhnlicher Aufenthalt, Verteilungsverfahren

    vgl. zur eingeschränkten Berücksichtigungsfähigkeit von Duldungsgründen bei § 11 AufenthG nunmehr auch BVerwG, Urteil vom 7. September 2021 - 1 C 46.20 -, juris Rn. 19 ff.
  • OVG Sachsen, 15.03.2022 - 4 A 154/19

    Italienisches Asylsystem; systemische Schwachstellen; Prinzip des gegenseitigen

    Diese Vorgabe wurde im vorliegenden Verfahren beachtet, weil eine bis zum 20. August 2019 erfolgte behördliche Befristungsentscheidung unionsrechtskonform regelmäßig als konstitutiver Erlass eines Einreiseverbots von bestimmter Dauer auszulegen ist (BVerwG, Urt. v. 7. September 2021 - 1 C 46.20 -, juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen, 14.03.2022 - 4 A 1220/19

    Italienisches Asylsystem; systemische Schwachstellen; Prinzip des gegenseitigen

  • VG Berlin, 11.02.2022 - 31 K 88.19
  • VG Düsseldorf, 07.01.2022 - 22 L 2208/21

    Abschiebungsandrohung; Erneuerung; Zweitbescheid; de-facto-Vaterschaft

  • VG Aachen, 12.01.2022 - 4 K 1605/20

    Asyl; Mongolei; Homosexualität; Gruppenverfolgung

  • VG Berlin, 08.09.2021 - 31 K 809.18
  • VG Berlin, 08.09.2021 - 31 K 819.18

    Guinea: keine Gruppenverfolgung von Fulla

  • VG Berlin, 25.01.2023 - 32 K 420.18

    Ägypten: Verfolgung einer koptisch-christlichen Familie nicht glaubhaft; nach

  • VG Berlin, 07.09.2022 - 31 K 424.19
  • VG Berlin, 14.04.2022 - 32 K 694.17

    Ägypten: keine Flüchtlingseigenschaft wegen Wehrdienstentziehung

  • VG Berlin, 16.09.2021 - 31 K 694.18

    Gambia: Bescheid der Beklagten rechtmäßig. Die Versammlungs-, Meinungs- und

  • VG Berlin, 29.06.2022 - 32 K 581.17

    Mali: keine Gruppenverfolgung von Christen

  • VG Berlin, 24.02.2022 - 32 K 354.17

    Ägypten: Apostasie unglaubhaft; Interner Schutz; Grundversorgung und

  • VG Frankfurt/Oder, 20.10.2021 - 10 K 2565/18

    Kamerun: Klage abgewiesen.

  • VG Potsdam, 16.09.2021 - 9 K 223/18

    Kenia: Kein Verlassen des Heimatlandes wegen Verfolgung; Zwangsheirat;

  • VG Aachen, 10.03.2023 - 4 K 790/22

    Mongolei: Kein Flüchtlingsschutz für homosexuellen Mann; keine erlittene

  • VG Frankfurt/Oder, 01.12.2021 - 10 K 198/19

    Tschad: Klage abgewiesen. Selbst bei Wahrunterstellung der klägerischen Angaben

  • VG Berlin, 15.10.2021 - 26 K 250.17
  • VG Berlin, 22.02.2023 - 31 K 207.21

    Gambia: Interner Schutz bei Bedrohung durch Vater; PTBS; Skoliose; Keine

  • VG Frankfurt/Oder, 31.01.2023 - 10 K 865/22

    Kamerun: Zuständigkeit für Abschiebungsandrohung bei Erteilung von

  • VG Berlin, 26.07.2022 - 26 K 355.17

    Irak: Hinreichender interner Schutz in der Region Kurdistan-Irak

  • VG Frankfurt/Oder, 24.11.2021 - 10 K 1569/19
  • VG Berlin, 04.10.2021 - 38 K 401.21
  • VG Berlin, 13.09.2023 - 31 K 79.21

    Guinea: Interne Schutzmöglichkeit bei Bedrohung durch Onkel; Gesicherte Existenz;

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